Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 25. August 2026. Anbieter ist Klardo GmbH (nachfolgend „Anbieter“), die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Dienstleistungen des Anbieters, insbesondere Beratung, Entwicklung, Integration, Betrieb, Support und Schulung, sowie über die Bereitstellung der Software KlardoIdent, sei es als betriebener Cloud-Dienst oder zum Betrieb durch den Kunden selbst. Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.
Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf.
Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters, durch dessen Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrags zustande.
§ 3 Gegenstand und Erbringung der Leistungen
Gegenstand und Inhalt der Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung des Angebots. Gegenstand von KlardoIdent ist der Betrieb eines Autorisierungs- und Identitätsdienstes nach den Standards OAuth 2.0 und OpenID Connect: Authentifizierung, Ausgabe von Autorisierungscodes sowie Access-, Refresh- und ID-Token, Verwaltung von Mandanten, Clients, Nutzerinnen und Nutzern und Rollen samt der zugehörigen Verwaltungsschnittstellen.
Beim Cloud-Dienst betreibt der Anbieter die Software auf eigenen oder angemieteten Systemen und räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein; die Überlassung richtet sich nach Mietrecht. Der Cloud-Dienst wird dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitgestellt. Betreibt der Kunde die Software selbst, richtet sich der zulässige Nutzungsumfang nach der erteilten Lizenz; für Betrieb, Absicherung, Verfügbarkeit und Sicherung seiner Systeme ist in diesem Fall der Kunde verantwortlich.
Beim Cloud-Dienst betreibt und überwacht der Anbieter die Systeme laufend und beseitigt erkannte Störungen mit angemessenem Aufwand. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau (Service Level) schuldet er nur, soweit es im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets, der Stromversorgung oder von Vorleistungen Dritter, und Zeiten höherer Gewalt.
Der Anbieter darf den Dienst warten, aktualisieren und weiterentwickeln. Planbare Wartungsarbeiten führt er nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mit angemessener Frist an. Sicherheitsrelevante Änderungen, insbesondere zur Abwehr akuter Bedrohungen, zum Schließen von Sicherheitslücken oder zur Wahrung der Konformität mit den zugrunde liegenden Standards, kann er jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen. Auf Änderungen, die den vereinbarten Funktionsumfang wesentlich einschränken, weist er vorab in Textform hin.
Ein Anspruch darauf, dass eine Leistung durch eine bestimmte Person erbracht wird, besteht nicht; dies gilt auch dann, wenn die Leistung mit dem Namen einer bestimmten Person angekündigt wurde. Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die eingesetzten Personen entsprechend qualifiziert und, wo nötig, zertifiziert sind.
§ 4 Beta-Stadium
KlardoIdent befindet sich in der Beta-Phase. Beide Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die Software noch nicht abschließend fertiggestellt ist: Funktionen können sich ändern oder entfallen, und es kann zu Fehlern und Unterbrechungen kommen. Der Anbieter weist auf wesentliche Änderungen in Textform hin. Ein bestimmtes Verfügbarkeitsniveau schuldet er nur, soweit es ausdrücklich vereinbart ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit sie nicht durch § 13 und § 14 dieser Bedingungen wirksam beschränkt sind.
§ 5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Wiederkehrende Entgelte werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig; nutzungsabhängige Entgelte rechnet der Anbieter nachträglich auf Basis der von ihm erhobenen Kennzahlen ab. Maßgeblich sind, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, die Zahl der im Abrechnungszeitraum angelegten Mandanten, der angelegten Clients und der angelegten Nutzerkonten; als angelegt gilt jeder in der Installation vorhandene, nicht gelöschte Datensatz der jeweiligen Art. Abrechnungszeitraum ist der Kalendermonat, sofern nichts anderes vereinbart ist; erhoben werden die Kennzahlen zum Ende des Abrechnungszeitraums. Dieselben Begriffe verwendet die Datenschutzerklärung. Der Anbieter weist die abgerechneten Kennzahlen auf Verlangen des Kunden nach. Dienstleistungen ohne vereinbarten Festpreis werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Abrechnungsintervall und Zahlungsziel richten sich nach dem Angebot. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
§ 6 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Konfigurationsdaten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
- Der Kunde hält Zugangsdaten, Client-Secrets und Schlüssel geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
- Der Kunde verantwortet die von ihm vorgenommenen Konfigurationen, insbesondere Mandanten, Clients, Redirect-URIs, Rollen und Berechtigungen, sowie die Verwaltung seiner Administratorenkonten.
- Der Kunde nutzt den Dienst nicht rechtswidrig und stellt sicher, dass auch die von ihm angelegten Nutzerinnen und Nutzer dies nicht tun.
- Der Kunde nutzt den Dienst nicht in einer Weise, die dessen Betrieb, Integrität oder Sicherheit gefährdet, insbesondere nicht durch Umgehung vereinbarter Mengenbegrenzungen oder technischer Nutzungskontrollen, durch Überlastung der Schnittstellen, durch Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung in Textform oder durch Weitergabe des Dienstes an Dritte über den vereinbarten Umfang hinaus.
- Der Kunde meldet erkannte Sicherheitsvorfälle unverzüglich an contact@klardo-ident.com.
- Betreibt der Kunde die Software selbst, hält er sie auf einem vom Anbieter unterstützten Stand.
§ 7 Laufzeit, Verzögerung und Kündigung durch den Kunden
Laufzeit und Kündigungsfrist richten sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform; für die Fristwahrung ist der Zugang beim Anbieter maßgeblich. Telefonische Kündigungen sind nicht möglich.
Treten Verzögerungen aus dem Bereich des Kunden ein, etwa Änderungswünsche, verspätete Bereitstellung von Informationen, Zugängen, Testsystemen oder Freigaben, verlängern sich die vereinbarten Termine entsprechend. Ein Anspruch auf vorrangige Bearbeitung verspäteter Aufträge besteht nicht; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
Sagt der Kunde eine terminlich fest eingeplante Leistung ab, etwa einen Beratungs-, Integrations-, Workshop-, Schulungs- oder Migrationstermin, so ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kein Entgelt zu zahlen, vom 29. bis zum 14. Tag davor 30 %, vom 13. bis zum 6. Tag davor 50 % und ab dem 5. Tag davor 100 % des vereinbarten Entgelts. Bereits angefallene Fremdkosten sind in jedem Fall zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
Nach Vertragsende kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen die Herausgabe der von ihm eingebrachten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Danach ist der Anbieter, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, berechtigt und verpflichtet, sie zu löschen. Darüber hinausgehender Exportaufwand wird nach Aufwand vergütet.
§ 8 Kündigung und Sperrung durch den Anbieter
Kann eine Leistung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistern oder behördliche Anordnungen, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen. Der Kunde schuldet in diesem Fall nur das anteilige Entgelt für den bereits erbrachten Teil der Leistung.
Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Anbieter liegt insbesondere vor bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung, bei Umgehung technischer Nutzungskontrollen oder Überschreitung vereinbarter Mengenbegrenzungen trotz Abmahnung, bei Weitergabe von Zugängen, Lizenzschlüsseln oder des Dienstes an Dritte über den vereinbarten Umfang hinaus und bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts trotz Mahnung und Fristsetzung.
Besteht ein begründeter Verdacht auf eine solche Pflichtverletzung oder auf eine Kompromittierung von Zugangsdaten oder Schlüsseln, darf der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise sperren, soweit dies zur Abwehr von Schäden für ihn, den Kunden oder Dritte erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich und hebt die Sperrung auf, sobald ihr Grund entfallen ist. Hat der Kunde die Sperrung zu vertreten, bleibt der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt bestehen.
§ 9 Datenschutz
Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag ist einschließlich seiner Anlagen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu den Unterauftragsverarbeitern integraler Bestandteil dieser Bedingungen; der Anbieter stellt ihn dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung. Er geht diesen Bedingungen im Umfang seines Regelungsgegenstandes vor und regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Kategorien betroffener Personen und Daten, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Unterauftragsverarbeiter sowie Löschung und Rückgabe. Ein Hinweis auf diese Bedingungen ersetzt ihn nicht. Beim Cloud-Dienst kommt er spätestens mit der Einrichtung des Mandanten zustande; er gilt entsprechend für Support-, Wartungs- und Integrationsleistungen, bei denen der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält, auch wenn der Kunde die Software selbst betreibt. Der Anbieter darf aggregierte, nicht personenbezogene Nutzungs- und Telemetriedaten zur Abrechnung, zum Betrieb, zur Fehleranalyse und zur Weiterentwicklung des Dienstes erheben und auswerten. Die Verarbeitung beim Besuch dieser Website beschreibt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Vertraulichkeit
Die vereinbarten Vertragskonditionen, überlassene Daten und Unterlagen sowie alle weiteren als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen behandeln beide Parteien streng vertraulich. Sie legen sie Dritten nicht offen und nutzen sie zu keinem anderen Zweck als der Vertragserfüllung, und sie verpflichten ihre Mitarbeitenden entsprechend. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei werden oder ihr rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis zugänglich gemacht wurden. Die Verpflichtung besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
§ 11 Nutzungsrechte, Schutzrechte und Freistellung
Alle Rechte an der Software, der Dokumentation, an Konfigurationen sowie an Schulungs- und Projektunterlagen des Anbieters und an deren Weiterentwicklung verbleiben beim Anbieter; der Kunde erhält die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Reverse Engineering sowie das Entfernen oder Umgehen von Lizenz- und Nutzungskontrollen sind ohne vorherige Zustimmung in Textform nicht gestattet, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
Machen Dritte wegen der Leistungen des Anbieters berechtigte Ansprüche aus Schutzrechten gegen den Kunden geltend, wird der Anbieter nach seiner Wahl und auf seine Kosten die fehlenden Rechte erwerben oder die Leistung so ändern, dass keine Rechtsverletzung mehr vorliegt; nur soweit das nicht möglich ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Das setzt voraus, dass der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform unterrichtet, die Rechtsverletzung nicht selbst anerkennt und dem Anbieter Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehält.
Stellt der Kunde Materialien, Daten oder Adressen bei, räumt er dem Anbieter daran das zur Vertragserfüllung erforderliche Nutzungsrecht ein und sichert zu, dass sie frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Von Ansprüchen Dritter, die hierauf beruhen, stellt er den Anbieter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz nennen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
§ 12 Drittanbieter und Subunternehmer
Stellt der Anbieter Leistungen Dritter dar, tritt er dabei in der Regel als Vermittler auf; die betreffenden Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, und für sie können dessen eigene Bedingungen gelten. Das gilt entsprechend für externe Identitätsanbieter, Verzeichnisdienste und sonstige Systeme Dritter, die der Kunde mit dem Dienst verbindet; für Störungen, Ausfälle oder Änderungen solcher vom Kunden eingebundener Systeme Dritter haftet der Anbieter nur nach Maßgabe des § 14 und nur, soweit er sie zu vertreten hat.
Der Anbieter darf zur Erfüllung seiner Pflichten Subunternehmer und Unterauftragsverarbeiter einsetzen, insbesondere Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform abtreten.
§ 13 Gewährleistung
Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und in der im Angebot beschriebenen Beschaffenheit. Die Parteien sind sich einig, dass die Software im Beta-Stadium überlassen wird und dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei und nicht ununterbrochen verfügbar sein kann. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Der Anbieter behebt gemeldete und reproduzierbare Fehler innerhalb angemessener Frist mit angemessenem Aufwand. Unerhebliche Abweichungen, die die Nutzbarkeit nicht mehr als geringfügig beeinträchtigen, begründen keine Mängelansprüche. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden nach Maßgabe des § 14.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; die Haftung für nachträglich entstehende Mängel und die Haftung nach § 14 bleiben unberührt.
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen arglistig verschwiegener Mängel, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Beim Cloud-Dienst sichert der Anbieter die Kundendaten stündlich. Die Sicherung wird vor der Übertragung verschlüsselt und an einem anderen Standort in Deutschland abgelegt; ihre Wiederherstellbarkeit wird regelmäßig geprüft. Vorgehalten werden die stündlichen Sicherungen 48 Stunden, die täglichen 30 Tage, die monatlichen 12 Monate und die jährlichen 10 Jahre; die Jahresstufe besteht wegen der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für die Abrechnungsdaten. Diese Sicherungen sind Systemsicherungen. Sie dienen der Wiederherstellung nach einem Ausfall oder einem Datenverlust auf Systemebene, nicht der Versionierung von Kundendaten und nicht der langfristigen Archivierung; insbesondere schuldet der Anbieter ohne gesonderte Vereinbarung nicht die Wiederherstellung eines einzelnen Mandanten auf einen bestimmten Stand in der Vergangenheit. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit und weitergehende Sicherungszusagen gelten nur, soweit sie gesondert vereinbart sind. Die Obliegenheit des Kunden, die von ihm eingebrachten Daten über die Exportfunktion zusätzlich selbst zu sichern, bleibt unberührt. Betreibt der Kunde die Software selbst, obliegt ihm die Datensicherung; der Anbieter schuldet insoweit keine Sicherung.
§ 14 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf einer vom Kunden zu verantwortenden Konfiguration, auf der Nichtbeachtung dokumentierter Sicherheitsvorgaben, auf dem Einsatz nicht mehr unterstützter Programmstände oder auf einer Kompromittierung von Zugangsdaten, Client-Secrets oder Schlüsseln im Verantwortungsbereich des Kunden beruhen. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen. Beim Cloud-Dienst umfasst der ersatzfähige Schaden insbesondere den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus der vom Anbieter geschuldeten Sicherung erforderlich ist. Betreibt der Kunde die Software selbst, ist die Haftung für Datenverlust auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; das gilt nicht, soweit der Anbieter den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Teilnahme an Terminen in Räumlichkeiten des Anbieters oder Dritter erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 15 Schlussbestimmungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung durch einen der folgenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren Anlässe veranlasst ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt:
- eine Änderung der Gesetzeslage, eine höchstrichterliche Entscheidung oder eine behördliche Vorgabe, die eine der Regelungen dieser Bedingungen unwirksam macht oder anpassungsbedürftig werden lässt,
- eine Änderung, die zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke erforderlich ist, oder
- eine sicherheitsbedingte oder standardbedingte Anpassung, die zur Wahrung der Konformität mit den zugrunde liegenden Standards OAuth 2.0 und OpenID Connect erforderlich ist.
Die wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang, die Vergütung, die Laufzeit und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung, kann der Anbieter auf diesem Weg nicht ändern; solche Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Der Anbieter teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. In der Mitteilung weist er den Kunden gesondert darauf hin, dass dieser der Änderung bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform widersprechen kann, welche Frist dafür gilt und dass sein Schweigen als Zustimmung zu der Änderung gilt. Widerspricht der Kunde vor dem Wirksamwerden in Textform, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; jede Partei kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.